Klasse L

Fahrzeugart:

 Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen

  • Bis 40km/h
  • Mit Anhänger 25km/h

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge

  • bis 25km/h
  • Mit Anhänger

Mindestalter: 16 Jahre

Schlüsselzahl B196

Fahrzeugart:

Krafträder

  • Bis 125cm3
  • Bis 11kW

Dreirädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • Über 45 km/h
  • Über 50cm3
  • Bis 15kW

Mindestalter: 25 Jahre, mindestens 5 Jahre Klasse B

Eingeschlossen: AM

Bemerkung:

Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden:

4x klassenspezifischer theoretischer Unterricht (Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten); mindestens 5x praktische Fahrstunden (Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten)

Der Fahrlehrer muss nach Abschluss der Schulung bestätigen, dass der Bewerber erfolgreich an der Schulung teilgenommen hat.

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