Klasse L
Fahrzeugart:
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- Bis 40km/h
- Mit Anhänger 25km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge
- bis 25km/h
- Mit Anhänger
Mindestalter: 16 Jahre
Schlüsselzahl B196
Fahrzeugart:
Krafträder
- Bis 125cm3
- Bis 11kW
Dreirädrige Leichtkraftfahrzeuge
- Über 45 km/h
- Über 50cm3
- Bis 15kW
Mindestalter: 25 Jahre, mindestens 5 Jahre Klasse B
Eingeschlossen: AM
Bemerkung:
Eine theoretische und praktische Schulung im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden:
4x klassenspezifischer theoretischer Unterricht (Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten); mindestens 5x praktische Fahrstunden (Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten)
Der Fahrlehrer muss nach Abschluss der Schulung bestätigen, dass der Bewerber erfolgreich an der Schulung teilgenommen hat.
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